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   VerfGH Bayern, 24.06.1988 - 10-VII-86   

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https://dejure.org/1988,4254
VerfGH Bayern, 24.06.1988 - 10-VII-86 (https://dejure.org/1988,4254)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.06.1988 - 10-VII-86 (https://dejure.org/1988,4254)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 1988 - 10-VII-86 (https://dejure.org/1988,4254)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 243
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2004 - VfGBbg 230/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis; Anhörung;

    Die Gemeinde kann deshalb verlangen, daß - unbeschadet der dem Gesetzgeber insoweit zuzugestehenden Freiräume - die dauernde Eignung der Gemeinde, wie sie aus der Gemeindegebietsneugliederung hervorgeht, für die Wahrnehmung der künftigen Verwaltung nicht ernsthaft in Frage zu stellen ist und daß die neue bzw. vergrößerte Gemeinde ohne Verstoß gegen das Gebot der Systemgerechtigkeit, etwa durch systemwidriges Unterlassen der Eingliederung weiterer Gemeinden, gebildet wird (vgl. dazu VerfGH NW, Urt. vom 7. Dezember 1973 - VerfGH 18/72 -, DVBl 1974, 517 [Nettelstedt]; s. auch BayVerfGH, Urt. vom 29. Oktober 1980 - Vf. 2-VII-78 -, VwRspr 32, 257; BayVGH, Beschl. vom 3. März 1977 - Nr. 65 V 76 -BayVBl 1979, 146; vgl. demgegenüber BayVerfGH, Entsch. vom 24. Juni 1988 - Vf.10-VII/86 -, NVwZ 1989, 243 bei Rüge der aufnehmenden Gemeinde, das eingegliederte Gemeindegebiet sei zu klein).
  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    Die Rüge der Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes umfasst in der Regel keine Willkürrüge (vgl. VerfGH vom 31.8.2010 - Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 45; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 56; vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 53; vgl. zur Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen einer Verletzung des Gleichheitssatzes im engeren Sinn und des daraus abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots auch VerfGH vom 24.6.1988 NVwZ 1989, 243/244).
  • VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19

    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

    Dies beinhaltet allenfalls die Rüge einer Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes, nicht aber eines Verstoßes gegen das Willkürverbot (vgl. hierzu bereits oben d)); die Rüge einer Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes umfasst in der Regel keine Willkürrüge (vgl. VerfGH vom 31.8.2010 - Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 45; Rüfner in Bonner Kommentar, GG, Art. 3 Abs. 1 Rn. 19; vgl. zur Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen einer Verletzung des Gleichheitssatzes im engeren Sinn und des daraus abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots auch VerfGH vom 24.6.1988 NVwZ 1989, 243/244).
  • VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21

    Prüfungsumfang des Landesverfassungsgerichtes bei Verfassungsbeschwerden gegen

    Das allgemeine Willkürverbot in dieser Ausprägung wird zwar wie der Gleichbehandlungsgrundsatz im engeren Sinn durch Art. 118 Abs. 1 BV garantiert, ist aber von diesem zu unterscheiden (vgl. VerfGH vom 24.6.1988 NVwZ 1989, 243/244; VerfGHE 68, 55 Rn. 30 m. w. N.; Lindner in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 118 Rn. 102 und 119).
  • VerfG Brandenburg, 18.05.2006 - VfGBbg 278/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Verhältnismäßigkeit;

    vom 24. Juni 1988 - Vf.10-VII/86 -, NVwZ 1989, 243 bei Rüge der "aufnehmenden" Gemeinde, das eingegliederte Gemeindegebiet sei zu klein).
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